Gebärmutterhalskrebs - Zervixkarzinom | Marien Hospital Herne
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Gebärmutterhalskrebs, auch Zervixkarzinom genannt, ist eine bösartige gynäkologische Erkrankung
Frauenheilkunde

Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom)

Der Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom) rangiert weltweit gesehen an zweiter Stelle der bösartigen Tumorerkrankungen bei Frauen. Die Krebserkrankung wird vielfach zwischen dem 40. und 50. Lebensjahr diagnostiziert, erreicht jedoch im Alter zwischen 65 und 75 ihren zweiten Häufigkeitsgipfel. Gutartige Vorstufen von Gebärmutterhalskrebs können bereits bei jungen Frauen zwischen 20 und 30 auftreten. Während die Anzahl der bösartigen Tumoren am Gebärmutterhalskrebs durch die angebotenen Vorsorgeuntersuchungen gesenkt werden konnte, verzeichnen die Vorstufen hingegen eine steigende Tendenz.

Gebärmutterhalskrebs – Ursachen und Symptome

Beinahe 100 % aller Zervixkarzinome werden durch die Infektion mit bestimmten Typen des humanen Papillomvirus (HPV) verursacht, wobei die Erkrankung schleichend, oft über mehrere Jahre verläuft und sich durch keinerlei Anzeichen bemerkbar macht. Treten Symptome auf, befindet sich der Krebs mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits in einem fortgeschrittenen Stadium.

Gebärmutterhalskrebs – Untersuchung und Behandlung

Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen

Da Gebärmutterhalskrebs im Frühstadium meist keine Symptome aufweist, ist die jährliche Screening-Untersuchung mittels PAP-Abstrich beim Frauenarzt ab dem 20. Lebensjahr unbedingt notwendig. Durch diese von der Krankenkasse übernommene Untersuchung können schon Vorstufen von Gebärmutterhalskrebs entdeckt und erfolgreich behandelt werden.

Im Rahmen dieser Untersuchung entnimmt der Arzt mit einem kleinen Bürstchen oder einem Spatel je einen Abstrich vom Muttermund und aus dem Gebärmutterhalskanal. Das abgestrichene Material wird im Labor untersucht. Es gilt jedoch zu betonen, dass die sogenannte Falsch-Negativ-Rate (Rate, bei der eine Erkrankung bereits vorliegt und sie der PAP-Abstrich nicht erkennt) bis zu 50 % reicht. Das bedeutet, dass ein einmalig negativer Abstrich nicht mit Sicherheit eine Erkrankung ausschließt. Darum ist es besonders wichtig, regelmäßig zu einer Vorsorgeuntersuchung zu gehen, da so die Krankheitsentstehung zwar nicht verhindert, aber eine entstehende Erkrankung frühzeitig erkannt werden kann.

Bei leichten Veränderungen sind in der Regel außer der Routinekontrolle nach einem Jahr keine weiteren Maßnahmen erforderlich, da sich diese Veränderungen meist von selbst zurückbilden. Bei mittleren Veränderungen werden Kontrollen im Abstand von einigen Monaten angeraten. Wenn sich die Veränderungen nach einem Jahr nicht zurückgebildet haben, muss eine weitere Abklärung durch eine Untersuchung des Gebärmutterhalses mittels Vergrößerunglupe (Kolposkopie) und die Entnahme von Gewebsproben erfolgen.

Zusätzlich zur Durchführung eines PAP-Abstrichs kann ein HPV-Test durchgeführt werden. Dieser soll nachweisen, ob eine Frau mit krebsauslösenden Papillomaviren infiziert ist oder nicht. Zusammen mit dem Befund des Abstriches lässt sich das Risiko für Gebärmutterhalskrebs besser einschätzen. Ein negatives Ergebnis bedeutet einen weitgehenden Ausschluss des Vorhandenseins einer Gebärmutterhalskrebsvorstufe bzw. eines Gebärmutterhalskrebses durch HP-Viren.

Gebärmutterhalskrebs – operative Behandlung

Bestätigung der Krebsdiagnose

Die Labor-Untersuchung von entnommenen Gewebeproben, auch histologische Untersuchung genannt, ermöglicht eine genaue Diagnose. Es erfolgt eine Probenentnahme mittels einer kleinen Zange (Biopsie) aus einem Bereich des Muttermundes, der sich bei vorangegangenen Untersuchungen als auffällig erwiesen hat. Alternativ wird eine Ausschabung der Schleimhaut im Gebärmutterhals (Curettage) vorgenommen, wenn der Verdacht auf eine Veränderung im Gebärmutterhalsbereich besteht.

Nach wiederholt auffälligen PAP-Tests und bei größeren Veränderungen im Bereich des Muttermundes wird außerdem eine sogenannte Konisation durchgeführt. Hierbei schneidet der Gynäkologe ein kegelförmiges Gewebestück aus Muttermund und Gebärmutterhals heraus, das das Gebiet mit den Zellveränderungen vollständig umfasst. Die Konisation erfolgt unter Narkose und wird meist mit einer elektrischen Schlinge durchgeführt.

Nach einer Bestätigung des Gebärmutterhalskrebses durch das Labor muss die Ausbreitung der Erkrankung (Staging) durch eine gynäkologische Untersuchung abgeklärt werden.

Operative Krebstherapie

Im Frühstadium von Gebärmutterhalskrebs (mikroinvasives Zervixkarzinom) ist eine Konisation zur Entfernung des Tumors ausreichend, vor allem dann, wenn die Patientin noch einen Kinderwunsch hat. Dabei werden ein kegelförmiger Teil des Muttermunds und die Schleimhaut des Gebärmutterhalskanals entfernt. Bei größeren, aber auf die Gebärmutter begrenzten Tumoren ist die Entfernung der Gebärmutter (Hysterektomie) mitsamt ihrem Halteapparat und den Lymphknoten entlang der großen Beckengefäße die übliche Therapie.

Die Operation erfolgt per Bauchschnitt. Je nach Ausbreitung des Tumors kann die Entfernung benachbarter Organe und umliegenden Gewebes erforderlich sein. Da hohe Radikalität bei der Entfernung, d.h. eine umfangreiche Entfernung von Organen, mit erheblichen Nebenwirkungen verbunden ist, wird oft versucht, weniger radikal vorzugehen.

Im Falle einer bestehenden Schwangerschaft ist das weitere Vorgehen abhängig vom Tumorstadium sowie vom Fortschritt der Schwangerschaft. Im Frühstadium kann der Krebs durch eine Konisation vollständig entfernt werden, die Schwangerschaft ausgetragen und das Kind auf natürlichem Weg geboren werden. Bei späteren Tumorstadien und einem frühen Stadium der Schwangerschaft sollte die entsprechende chirurgische Behandlung des Tumors durchgeführt werden, was gleichzeitig einen Abbruch der Schwangerschaft bedeutet. Ist die Schwangerschaft bereits weiter fortgeschritten, sollte mittels Kaiserschnitt eine Geburt so bald wie möglich eingeleitet werden. Auf die Entbindung sollte dann eine Entfernung der Gebärmutter inkl. der Lymphknotenentfernung folgen.

Gebärmutterhalskrebs – Strahlen- und Chemotherapie

In fortgeschrittenen Stadien von Gebärmutterhalskrebs ist eine kombinierte Strahlentherapie mit Chemotherapie erforderlich. Diese Behandlung wird in enger Kooperation mit den Strahlentherapeuten durchgeführt. Nach einer Operation ist eine postoperative Radiotherapie kombiniert mit einer Chemotherapie nur bei Patientinnen notwendig, die ein hohes Risiko für ein Wiederauftreten der Erkrankung haben. Des Weiteren sollten Frauen mit zwei der drei folgenden Risikofaktoren ebenso eine Strahlen-Chemotherapie erhalten:

  • großes Tumorvolumen
  • tiefe Stromainvasion im Bereich des Gebärmutterhalses (d.h., dass die Krebszellen tief in das betroffene Gewebe eingedrungen sind)
  • Invasion, d.h. Betroffenheit, von Lymph- bzw. Blutgefäßen

Bei der Strahlentherapie stehen zwei Verfahren zur Verfügung: die Kontaktbestrahlung und die perkutane Hochvoltbestrahlung. In der Erstbehandlung mit heilender Absicht werden sie kombiniert eingesetzt. Bei der Kontaktbestrahlung wird für kurze Zeit ferngesteuert eine Strahlenquelle in die Scheide eingebracht. Dadurch lässt sich die Strahlung mit exakter Planung sehr gezielt einsetzen: Das Tumorgewebe wird zerstört – ohne umliegende, empfindliche Organe wie Blase und Darm zu sehr zu belasten. Bei der perkutanen Hochvoltstrahlung wird die Bestrahlung von außen durch die Haut vorgenommen. Auch hier trägt die computerunterstützte Bestrahlungsplanung dazu bei, dass gesundes Gewebe möglichst wenig belastet wird. Strahlen- und Chemotherapie werden heute meist kombiniert eingesetzt, da sie so wirksamer und die Behandlungsergebnisse besser sind.

Nach Beendigung der Therapie sollten betroffene Patientinnen im Abstand von drei bis vier Monaten für die ersten 3 Jahre regelmäßige Nachsorgeuntersuchungen wahrnehmen. Im vierten bis fünften Jahr sollten 6-monatliche Kontrollen stattfinden. Vom 6. bis zum 10. Jahr nach der Primärtherapie sollten bei unauffälligem Verlauf jährliche Nachsorgekontrollen erfolgen.

Gebärmutterhalskrebs – Impfung

Nahezu einmalig in der Onkologie ist die Möglichkeit, den Gebärmutterhalskrebs nicht nur frühzeitig zu erkennen, sondern ihm wirklich vorzubeugen. Durch eine HPV-Impfung kann der Gebärmutterhalskrebs heute zu fast 100 % verhindert werden.

Die Schutzimpfung sollte bereits vor dem ersten Sexualkontakt durchgeführt werden. Zwei Jahre später sind bereits vier von zehn jungen Frauen mit dem Virus infiziert. Zur Immunisierung sind bislang drei Spritzen innerhalb von längstens einem Jahr nötig. Die Impfung verhindert eine Infektion mit den wichtigsten krebsauslösenden humanen Papillomviren (Typ 16 und 18) und kann so die Entstehung von Gebärmutterhalskrebs, der durch diese Virustypen verursacht wird, verhindern.

Wer noch keinen Sexualkontakt mit einem infizierten Partner hatte, erhält den nötigen Immunschutz. Auch für Frauen nach dem ersten Sexualkontakt kann eine Impfung durchaus sinnvoll sein. Personen, die bereits eine Infektion mit den Virustypen, gegen die der Impfstoff schützt, durchgemacht haben, können so vor Neuansteckung geschützt werden. Bereits bestehende Veränderungen der Zellen kann der Impfstoff jedoch nicht beeinflussen. Auch geimpfte Frauen sollen die Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig wahrnehmen, da die HPV-Impfung zwar einen äußerst hohen, dennoch keinen hundertprozentigen Schutz gegen Gebärmutterhalskrebs bietet. Außerdem wirkt die Impfung auch nicht gegen alle HPV-Typen, weswegen die jährliche Abstrichuntersuchung auch bei geimpften Frauen wichtig bleibt.

Gebärmutterhalskrebs und seine Vorstufen sind häufig und ihre Entstehung kann durch eine Impfung verhindert werden. Im Rahmen einer digitalen Veranstaltung wurde über aktuelle Möglichkeiten der Vorbeugung, Früherkennung und Behandlung dieser Erkrankung informiert. Außerdem beantworten Experten der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe des Marien Hospital Herne – Universitätsklinikum der Ruhr-Universität Bochum die Fragen der Teilnehmer.

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